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Freistehendes Gerüst
Wenn Sie an “Denkmalschutz” denken, dann schwirren Ihnen bestimmt überwiegend die strengen Auflagen im Kopf rum. Eine Verankerung in der Fassade? – Undenkbar!
Nicht jedes Gebäude verträgt ein fest verankertes Gerüst, sondern kommt eher für ein freihstehendes Gerüst in Frage.
Möchten Sie wissen ob für Ihr Projekt ein freihstehendes Gerüst in Frage kommt?
Pauschal kann man sagen, dass Gerüste die im Freien stehen maximal 12 Meter hoch gebaut werden dürfen. Höhe und kleinste Grundseitenlänge vom Gerüst dürfen das Verhältnis 3:1 nicht überschreiten.
In geschlossenen Räumen dürfen freistehende Gerüste maximal 20 Meter hoch gebaut werden. Höhe und kleinste Grundseitenlänge vom Gerüst dürfen das Verhältnis 4:1 nicht überschreiten.
Wir konstruieren für Ihr Bauprojekt das individuell passende Gerüst.
Lassen Sie sich von uns beraten, damit wir für Sie die beste Lösung finden!
Wir bieten Ihnen:
- Schnellen Gerüstbau von erfahrenen Arbeitern individuell auf Ihr Vorhaben angepasst
- Einhaltung aller Sicherheitsstandards
- Erreichbarkeit und Termingarantie damit Sie zufrieden sind
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Rufen Sie uns an, oder senden Sie Ihre Anfrage per eMail.
Wir erstellen Ihnen umgehend ein unverbindliches Angebot!
Tel.: 030 2798 7264
buero@sek-geruestbau.berlin
SEK Gerüstbau GmbH
Landsberger Allee 277
13055 Berlin